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Abteilungsordnung Fussball
TSV Bargteheide von 1868 e.V.

- Stand: 24. März 2026 -

§ 1 Name

Gemäß § 25 der Vereinssatzung des TSV Bargteheide gibt sich die Fußballabteilung, nachstehende Abteilungsordnung. Die Ordnung dient der Sicherstellung der Organisation und des geregelten Ablaufs des Geschäftsbetriebes der Abteilung.

 

§ 2 Status der Abteilung

 

Die Fußballabteilung ist gemäß § 21 der Vereinssatzung eine unselbständige Untergliederung des TSV Bargteheide.

 

§ 3 Mitglieder

 

Alle Mitglieder der Fußballabteilung sind Mitglieder des TSV Bargteheide und unterliegen den in der Vereinssatzung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Fußballabteilung ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des TSV Bargteheide. Alle passiven und alle am Sportbetrieb der Fußballabteilung teilnehmenden Personen müssen Mitglieder der Fußballabteilung sein.

 

§ 4 Organe

 

Die Organe der Abteilung sind:

 

a)  die Abteilungsversammlung
b)  der Abteilungsvorstand
c)  die Abteilungsjugend

§ 5 Einberufung der Jahreshauptversammlung (Abteilungsversammlung)

 

Für die Einberufung von Mitgliederversammlungen der Fußballabteilung gelten die Bestimmungen § 21(5) der Vereinssatzung. 

§ 6 Wahlen

 

Die Wahl des Abteilungsvorstands erfolgt (analog den Bestimmungen der Vereinssatzung) im Wechsel auf die Dauer von 2 Jahren mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Für die Wahl der Mitglieder des Abteilungsvorstands gilt der § 18 (3, 4, 9, 10) der Vereinssatzung sinngemäß. 

 

§ 7 Abteilungsvorstand

 

Der Vorstand der Fußballabteilung setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)  Abteilungsleiter
b)  Stellvertreter des Abteilungsleiters
c)  Leitung F
inanzen
d)  Leitung Jugend

§ 8 Fachwarte und Ausschüsse

Zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Fußballabteilung können vom Abteilungsvorstand folgende weitere Funktionen besetzt werden:

e)  Sportliche Leitung Herren
f)   Sportliche Leitung Jugend Leistungsbereich
g)  Sportliche Leitung Mädchen - Frauen
h)  Vereinsmanagement
i)  Passwesen
j)  Schiedsrichterwesen
k)  Ehrenamt
l)  Technische Leitung

 

Gleichzeitig ist eine Aufgabendelegation an vorstandsseitig besetzte Ausschüsse (u.a. Jugendausschuß) ausdrücklich möglich. 
 

§ 9 Erweiterter Abteilungsvorstand

 

Die Fachfunktionen und die Leiter der Ausschüsse bilden zusammen mit der Abteilungsleitung den erweiterten Abteilungsvorstand.

 

§ 10 Organigramm

 

Der Abteilungsvorstand beschreibt bzw. ordnet die Aufgaben und Zuständigkeiten in Eigenregie. Die Dokumentation erfolgt dabei in einem vereinsöffentlichen Organigramm. 

 

§ 11 Sitzung Abteilungsvorstand

 

Der Abteilungsvorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Zur Sitzung wird vom Vorsitzenden (ersatzweise von einem beauftragten Vertreter des erweiterten Abteilungsvorstands) eingeladen.

 

§ 12 Mitgliederverwaltung

Die verwaltungstechnischen Belange der Fußballabteilung werden von der Geschäftsstelle des TSV Bargteheide wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Fußballabteilung und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder der Fußballabteilung.

 

§ 14 Beschluss und Änderung der Abteilungsordnung

Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung der Fußballabteilung (analog der Vereinssatzung) mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Abteilungsversammlung.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 24. März 2026 beschlossen und tritt am 24. März 2026 in Kraft.

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