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Stiftung zur Förderung des Fußballsports im TSV Bargteheide

GEMEINNÜTZIGE, RECHTSFÄHIGE STIFTUNG BÜRGERLICHEN RECHTS (GEM. § 80 ff BGB)

Anschrift:  c/o Henrik Bustorf

   Alte Landstr. 81

   22941 Bargteheide

                    Vorstand

  • Henrik Bustorf (Vorstandsvorsitzender)

  • Martin Schulz (Stellvertreter)

  • Jens Andresen

  • Lars Bischkopf

  • Horst Gibbesch

  • Thorsten Görtz

  • Jens Goldbeck

  • Michael Lohmann

  • Volker Schunck

Gegründet: 20.07.1971 als Förderfonds, Rechtsform als Stiftung seit: 21.09.1999

Kapital: EUR 258.447,18  (Stand: 30.09.2024)

Zweck: Satzungsauszug § 2, Abs. 2: Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Turn- und Sportverein Bargteheide v. 1868 e.V. zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke. Abs.3: Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch eine zusätzliche und dauerhafte finanzielle Förderung fußballsportlicher Übungen und Leistungen im TSV Bargteheide.

 

Das derzeitige Stiftungskapital ist der Stiftung von bisher von 251 Zustiftern durch Beträge in unterschiedlicher Höhe zugeführt worden, wovon z.Zt. 82 Mitglieder des Zustifterkuratoriums sind und die SFB überwiegend regelmäßig unterstützen.

Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der SFB streben wir eine ständige Erhöhung der Zustifterzahl und damit des Stiftungskapitals an. Interessenten für dieses langfristige, auf Stetigkeit bedachte und staatlich überwachte Förderungskonzept setzen sich bitte mit den Vorstandsmitgliedern in Verbindung. Mindestbeitrag nur: EURO 7,50 vierteljährlich.

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